AGB`s

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

MAE Bodyforming

Inhaberin: Eva Maria Labenda

MAE Bodyforming

Alicestraße 11

61231 Bad Nauheim


§ 1 Geltungsbereich

 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen MAE Bodyforming, Inhaberin Eva Maria Labenda, nachfolgend „MAE Bodyforming“ genannt, und ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend „Kunde“ genannt.

 2. MAE Bodyforming bietet kosmetische, körperformende und apparative Anwendungen sowie damit verbundene Beratungsleistungen an.

 3. Das Angebot richtet sich grundsätzlich an Verbraucher. Soweit Leistungen auch gegenüber Unternehmern erbracht werden, gelten diese AGB entsprechend, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

 4. Mit der Vereinbarung eines Behandlungstermins bzw. mit dem Erwerb eines Behandlungspakets oder Gutscheins erkennt der Kunde diese AGB an.

 

 § 2 Leistungsangebot

 1. MAE Bodyforming bietet insbesondere folgende Anwendungen an:

    - Figuroptimierung

   - Cellulitebehandlung

   - EMS

   - Vakuummassage

   - PO LIFT

   - Lymphdrainage

   - Laserbehandlung zur Haarentfernung

   - Kältekammer

 2. Die konkrete Ausgestaltung, Dauer, Intensität und Häufigkeit einer Behandlung richtet sich nach der jeweiligen Anwendung, dem individuellen Behandlungsplan sowie der fachlichen Einschätzung von MAE Bodyforming.

 3. MAE Bodyforming ist berechtigt, eine Behandlung abzulehnen, zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn gesundheitliche, technische oder sonstige sachliche Gründe dagegensprechen.

 4. Die angebotenen Anwendungen dienen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, kosmetischen bzw. körperformenden Zwecken und ersetzen keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung.

 5. Medizinische Diagnosen werden durch MAE Bodyforming nicht gestellt. Bei bestehenden Erkrankungen, gesundheitlichen Beschwerden oder Unsicherheiten über die Eignung einer Behandlung sollte vor der Anwendung ärztlicher Rat eingeholt werden.

  

§ 3 Individuelle Behandlung und Behandlungsergebnisse

 1. Die Wirkung und das Ergebnis kosmetischer und apparativer Anwendungen können von Person zu Person unterschiedlich ausfallen.

 2. Das individuelle Ergebnis hängt unter anderem von körperlichen Voraussetzungen, Stoffwechsel, Haut- und Gewebebeschaffenheit, Alter, hormonellen Faktoren, Lebensweise, Ernährung, Flüssigkeitszufuhr sowie der regelmäßigen Wahrnehmung vereinbarter Behandlungstermine ab.

 3. Ein bestimmtes Behandlungsergebnis, eine bestimmte Gewichtsabnahme, Umfangsreduzierung, Hautstraffung, Muskelentwicklung oder dauerhafte Veränderung wird nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 4. Vorher-/Nachher-Bilder, Erfahrungswerte, Werbeaussagen oder beispielhafte Ergebnisse stellen keine Garantie für ein bestimmtes individuelles Ergebnis dar.

 5. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm im Rahmen der Beratung oder Behandlung mitgeteilten Anwendungshinweise und Empfehlungen zu beachten.

 

§ 4 Gesundheitliche Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten

 1. Der Kunde ist verpflichtet, MAE Bodyforming vor Beginn einer Behandlung wahrheitsgemäß über alle Umstände zu informieren, die für die Durchführung der Behandlung von Bedeutung sein können.

 2. Dies gilt insbesondere für:

    - bestehende Erkrankungen,

   - akute Beschwerden oder Infektionen,

   - Schwangerschaft oder Stillzeit,

   - Herz-Kreislauf-Erkrankungen,

   - Durchblutungs- oder Gefäßerkrankungen,

   - Hauterkrankungen oder Hautverletzungen,

   - Sensibilitäts- oder Nervenschädigungen,

   - Implantate oder sonstige medizinische Hilfsmittel,

   - kürzlich durchgeführte Operationen,

   - Einnahme bestimmter Medikamente,

   - bekannte Unverträglichkeiten oder Allergien,

   - besondere Kälteempfindlichkeit,

   - sonstige gesundheitliche Besonderheiten.

 3. Die Angaben des Kunden müssen vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Verschweigt der Kunde relevante gesundheitliche Umstände, kann MAE Bodyforming für daraus entstehende Beeinträchtigungen oder Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich gemacht werden.

 4. MAE Bodyforming kann vor Beginn einer Behandlung einen Anamnesebogen bzw. eine Einverständnis- oder Aufklärungserklärung verlangen.

 5. Bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung kann MAE Bodyforming die Durchführung einer Behandlung von einer vorherigen ärztlichen Freigabe abhängig machen.

  

§ 5 Behandlungsausschluss und Kontraindikationen

 1. Eine Behandlung wird nicht durchgeführt, wenn nach fachlicher Einschätzung von MAE Bodyforming gesundheitliche Gründe gegen die Anwendung sprechen.

 2. Je nach Behandlung können insbesondere akute Erkrankungen, Infektionen, offene Wunden, bestimmte Hautveränderungen, ausgeprägte Durchblutungsstörungen, bestimmte Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schwangerschaft, bestimmte Implantate oder medizinische Geräte sowie besondere Medikamenteneinnahmen einer Behandlung entgegenstehen.

 3. Für einzelne Anwendungen, insbesondere EMS, Laserbehandlung, Kältekammer, Lymphdrainage und apparative Körperbehandlungen, können zusätzliche Kontraindikationen gelten. Diese werden dem Kunden vor der jeweiligen Anwendung mitgeteilt bzw. sind in den entsprechenden Aufklärungs- und Einverständnisunterlagen geregelt.

 4. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seines Gesundheitszustands zwischen einzelnen Behandlungsterminen unverzüglich mitzuteilen.

 5. Eine Behandlung darf nicht durchgeführt werden, wenn der Kunde erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen Substanzen steht, die seine Wahrnehmung oder Reaktionsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.

  

§ 6 Behandlungstermine

 1. Vereinbarte Behandlungstermine sind verbindlich.

 2. Termine können innerhalb der vereinbarten Frist von mindestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

 3. Die Absage sollte so erfolgen, dass sie MAE Bodyforming rechtzeitig erreicht.

 4. Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen kann MAE Bodyforming den für den Termin vereinbarten Behandlungspreis als Ausfallhonorar berechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

 5. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 6. Bei einem gebuchten Behandlungspaket gilt bei einem unentschuldigten Nichterscheinen bzw. einer nicht rechtzeitigen Absage die für diesen Termin vorgesehene Behandlung grundsätzlich als in Anspruch genommen bzw. der entsprechende Paketbestandteil als verbraucht, soweit dies rechtlich zulässig ist.

 7. Kann ein Termin aufgrund eines wichtigen, vom Kunden nicht zu vertretenden Grundes nicht wahrgenommen werden, wird MAE Bodyforming nach Möglichkeit eine individuelle Lösung anbieten. Ein Anspruch auf eine kostenfreie Verschiebung besteht jedoch nicht in jedem Fall.

  

§ 7 Verspätungen

 1. Bei einer Verspätung des Kunden kann die Behandlungszeit entsprechend verkürzt werden, wenn dies zur Einhaltung nachfolgender Termine erforderlich ist.

 2. Der vereinbarte Behandlungspreis bleibt bei einer vom Kunden verursachten Verspätung grundsätzlich unverändert.

 3. Bei erheblichen Verspätungen kann MAE Bodyforming den Termin als nicht wahrgenommen behandeln. In diesem Fall gelten die Regelungen über kurzfristige Absagen bzw. Nichterscheinen entsprechend.

 

 § 8 Behandlungspakete

 1. MAE Bodyforming bietet neben Einzelbehandlungen auch Behandlungspakete mit mehreren Anwendungen an.

 2. Der Umfang eines Behandlungspakets ergibt sich aus der jeweils vereinbarten bzw. zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen Paketbeschreibung.

 3. Die in einem Paket enthaltenen Leistungen können nur im vereinbarten Umfang und innerhalb der jeweils vorgesehenen Gültigkeitsdauer in Anspruch genommen werden.

 4. Die konkrete Reihenfolge der einzelnen Anwendungen kann nach fachlicher Einschätzung und in Absprache mit dem Kunden angepasst werden, sofern dadurch der Gesamtumfang des Pakets nicht verändert wird.

 5. Nicht wahrgenommene Behandlungstermine führen grundsätzlich nicht automatisch zu einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Behandlungspakets.

 6. Bei einer verspäteten Absage oder einem Nichterscheinen kann der für den jeweiligen Termin vorgesehene Bestandteil des Behandlungspakets als verbraucht gelten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

 7. Eine Übertragung eines Behandlungspakets auf andere Personen ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  

§ 9 Preise und Zahlung

 1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung bzw. des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.

 2. Die Preise können der aktuellen Preisliste von MAE Bodyforming entnommen werden.

 3. Die Zahlung erfolgt nach Wahl von MAE Bodyforming bzw. entsprechend der angebotenen Zahlungsmöglichkeiten:

    - bar,

   - per EC-/Kreditkarte bzw. Kartenzahlung,

   - PayPal.

 4. Einzelbehandlungen sind grundsätzlich spätestens am Behandlungstag vollständig zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 5. Behandlungspakete sind grundsätzlich bei Erwerb vollständig zu bezahlen, sofern keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.

 6. Eine Behandlung kann verweigert werden, solange fällige Zahlungen aus demselben Vertragsverhältnis nicht beglichen wurden.

  

§ 10 Gutscheine

 1. MAE Bodyforming bietet Gutscheine für Behandlungen und/oder bestimmte Geldbeträge an.

 2. Gutscheine können ausschließlich für Leistungen von MAE Bodyforming eingelöst werden.

 3. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung besteht.

 4. Gutscheine sind übertragbar, sofern auf dem Gutschein nichts Abweichendes angegeben ist.

5. Für Gutscheine gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, sofern nicht im Einzelfall wirksam eine andere Gültigkeitsdauer vereinbart wurde.

 6. Bei Verlust eines Gutscheins kann grundsätzlich kein Ersatz verlangt werden, sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass der Gutschein noch nicht eingelöst wurde und der Gutschein eindeutig zugeordnet werden kann.

 

§ 11 Minderjährige Kunden

 1. Minderjährige Kunden können grundsätzlich behandelt werden, sofern die jeweilige Behandlung aufgrund ihrer Art und des Alters des Kunden geeignet ist.

 2. Voraussetzung ist die vorherige ausdrückliche Einverständniserklärung des bzw. der gesetzlichen Vertreter.

 3. MAE Bodyforming kann für einzelne Anwendungen ein bestimmtes Mindestalter festlegen oder eine Behandlung bei Minderjährigen generell ausschließen, sofern dies aufgrund der Art der Anwendung, gesetzlicher Vorgaben, Herstellerangaben oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

 4. Die gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet, sämtliche für die Behandlung relevanten gesundheitlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

  

§ 12 Laserbehandlungen

 1. Laserbehandlungen werden ausschließlich im Rahmen des gesetzlich zulässigen Leistungsumfangs und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie der Herstellerangaben des eingesetzten Gerätes durchgeführt.

 2. Vor einer Laserbehandlung wird der Kunde über den Ablauf, mögliche Reaktionen und erforderliche Verhaltensmaßnahmen informiert.

 3. Die Ergebnisse einer Haarentfernungsbehandlung können individuell unterschiedlich ausfallen. Eine vollständige oder dauerhafte Haarfreiheit kann nicht garantiert werden.

 4. Der Kunde verpflichtet sich, die vor und nach der Behandlung mitgeteilten Pflege- und Verhaltensempfehlungen einzuhalten.

  

§ 13 Kältekammer

 1. Die Kältekammer wird nur nach vorheriger Einweisung und unter Beachtung der für das eingesetzte Gerät geltenden Sicherheitsvorgaben durchgeführt.

 2. Der Kunde verpflichtet sich, vor der Anwendung wahrheitsgemäße Angaben zu seinem Gesundheitszustand zu machen.

 3. Während der Anwendung sind die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen und die Anweisungen des Personals zu beachten.

 4. Bei Schwindel, Atembeschwerden, starken Schmerzen, ungewöhnlichem Brennen, starkem Unwohlsein oder anderen ungewöhnlichen Beschwerden ist die Anwendung unverzüglich abzubrechen und das Personal zu informieren.

 5. Die Kältekammer dient der kosmetischen bzw. körperbezogenen Anwendung und ersetzt keine medizinische Behandlung.

  

§ 14 Verhalten während der Behandlung

 1. Den Anweisungen des Personals ist während der gesamten Behandlung Folge zu leisten.

 2. Der Kunde verpflichtet sich, Einrichtungen, Geräte und Räumlichkeiten von MAE Bodyforming sorgfältig zu behandeln.

 3. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung von Einrichtungen oder Geräten durch den Kunden bleiben gesetzliche Schadensersatzansprüche unberührt.

 4. MAE Bodyforming ist berechtigt, Kunden von der Behandlung auszuschließen, wenn diese sich trotz Aufforderung nicht an Sicherheitsanweisungen halten oder das Personal bzw. andere Kunden erheblich stören oder gefährden.

  

§ 15 Absage oder Abbruch durch MAE Bodyforming

 1. MAE Bodyforming kann einen Behandlungstermin aus wichtigem Grund absagen oder verschieben, insbesondere bei Krankheit des Personals, technischen Problemen, Sicherheitsbedenken oder sonstigen Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Behandlung verhindern.

 2. In diesem Fall wird dem Kunden nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

 3. Bereits bezahlte Beträge für eine nicht erbrachte Leistung werden, sofern kein Ersatztermin vereinbart wird, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen erstattet bzw. gutgeschrieben.

 4. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

  

§ 16 Haftung

 1. MAE Bodyforming haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

 2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet MAE Bodyforming ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.

 3. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf Schäden beschränkt, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

 4. Eine Haftung für ein bestimmtes Behandlungsergebnis besteht nicht, soweit ein solches Ergebnis nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

 5. MAE Bodyforming haftet nicht für Beeinträchtigungen oder Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde gesundheitlich relevante Angaben nicht, nicht vollständig oder nicht wahrheitsgemäß gemacht hat.

 6. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

  

§ 17 Datenschutz

 1. MAE Bodyforming verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

 2. Einzelheiten zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von MAE Bodyforming.

 3. Die Datenschutzerklärung wird dem Kunden in der jeweils geltenden Fassung zugänglich gemacht.


§ 18 Widerrufsrecht

 1. Soweit ein Vertrag nicht im Studio, sondern beispielsweise ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb der Geschäftsräume von MAE Bodyforming geschlossen wird, können gesetzliche Informations- und Widerrufsrechte bestehen.

 2. Da MAE Bodyforming nach den derzeitigen Angaben keine Online-Buchungsmöglichkeit anbietet, werden Verträge grundsätzlich vor Ort geschlossen. Für Verträge, die dennoch unter die gesetzlichen Vorschriften über Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge fallen, bleiben die gesetzlichen Widerrufsrechte unberührt.

 3. Für Dienstleistungen, die zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum erbracht werden sollen, können gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht greifen. Die Voraussetzungen hierfür richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. (Gesetze im Internet)

  

§ 19 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

 1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 2. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

  

§ 20 Anwendbares Recht

 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  

§ 21 Gerichtsstand

 1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern der Sitz von MAE Bodyforming.

 

§ 22 Änderungen der AGB

 1. MAE Bodyforming behält sich vor, diese AGB für zukünftige Vertragsverhältnisse anzupassen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Kunden zumutbar ist.

 2. Bereits geschlossene Verträge bleiben von Änderungen grundsätzlich unberührt, sofern nicht gesetzlich etwas anderes zulässig vereinbart werden kann.

 

§ 23 Salvatorische Klausel

 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

  

MAE Bodyforming  

Inhaberin Eva Maria Labenda  

Alicestraße 11  

61231 Bad Nauheim

 

Stand: [01.08.2026]